Allgemeine Geschäftsbedingungen Rhön Park Hotel

Präambel

Rhön Park Hotel GmbH & Co. KG, Rother Kuppe 2, 97647 Hausen-Roth, vertreten durch die Verwaltungsgesellschaft des Rhön-Park-Hotels GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Albertus C.A. Baars (nachfolgend Rhön Park Hotel) ist Anbieter des Rhön Park Aktiv Resorts, ein Familien- und Tagungshotel in Bayern.

Rhön Park Hotel bietet seinen Gästen im Rahmen von Pauschalangeboten und im Rahmen von Einzelleistungen Hotelübernachtungen, die Ausrichtung von Tagungsveranstaltungen, Feiern und Events, Kinderanimation sowie die Nutzung eines Schwimmbades und einer Bowling Area an. Das RhönPlay Abenteuerland kann von Hotelgästen und Tagesgästen besucht werden.

§1 Geltungsbereich, Änderung

  • Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Rhön Park Hotel und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Rhön Park Hotel diesen im Einzelfall ausdrücklich zustimmt.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürlichePerson, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  • Rhön Park Hotel behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. In diesem Fall wird Rhön Park Hotel dem Kunden hiervon spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten unterrichten und ihm die geänderten Geschäftsbedingungen übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist Rhön Park Hotel dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
  • Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, soweit der Kunde kein Verbraucher ist. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
  • Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
    • individuelle Vereinbarungen
    • diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
    • die gesetzlichen Regelungen

 

 §2 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit

  • Der jeweilige Vertrag kommt durch Bestätigung des durch Rhön Park Hotel unterbreiteten Angebots durch den Kunden zustande, in der Regel – aber nicht zwingend – in Textform. Der Kunde kann online über die Webseite des Rhön Park Hotels https://www.rhoen-park-hotel.de/, telefonisch, per E-Mail, persönlich vor Ort oder über den Anbieter booking.com Buchungsanfragen an Rhön Park Hotel übermitteln (Angebot). Im Falle einer Online-Buchung über die Webseite oder über Booking.com erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung, in welcher seine Daten und seine Buchung noch einmal aufgeführt sind. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme zum Vertragsschluss dar. Der Kunde wird, wennRhön Park Hotel das Angebot annimmt, binnen zwei Werktagen eine Buchungsbestätigung von Rhön Park Hotel erhalten (Annahme). Sollte der Kunde eine solche Erklärung nicht fristgemäß erhalten, ist er an seine Buchung nicht mehr gebunden. 
  • Soweit die Buchung über booking.com erfolgt, agiert der Anbieter booking.com als Erklärungsbote im Auftrag von Rhön Park Hotel. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich zwischen Rhön Park Hotel und dem Kunden.
  • Die Vertragslaufzeit sowie der Vertragsbeginn bestimmen sich nach dem Angebot oder individuellen Vereinbarungen und beginnt bzw. endet mit den dort genannten Zeitpunkten. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem Rhön Park Hotel unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien und mangelnder Mitwirkung des KundenS.d. §§ 6 und 7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.

 

§3 Leistungsumfang

  • Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der Umfang der von Rhön Park Hotel zu erbringenden Leistungen und deren Dauer ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und/oder dem zugrundeliegenden Angebot sowie den jeweiligen dazugehörigen Leistungsbeschreibungen auf der Webseite von Rhön Park Hotel https://www.rhoen-park-hotel.de/ vor Vertragsschluss. Im Übrigen ist Rhön Park Hotel in der Auswahl und Gestaltung seiner angebotenen Leistungen frei.
  • Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist primär die Vermietung von Hotelzimmern und Veranstaltungsräumen für einen bestimmten Zeitraum. Soweit der Kunde weitere Leistungen von Rhön Park Hotel in Anspruch nimmt (Ausrichtung von Tagungsveranstaltungen, Feiern und Events sowie Kinderanimation, Nutzung des Schwimmbads, der Bowling Area und/oder des RhönPlay Abenteuerlandes) kann sich auch Dienstvertragsrecht ergeben.
  • Die Zurverfügungstellung von Hotelzimmern oder Veranstaltungsräumen erfolgt ausschließlich zu Beherbergungs- bzw. Veranstaltungszwecken, je nach vertraglicher Vereinbarung und nach gebuchter Kategorie. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer bzw. Räume, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
  • Soweit die Parteien einen Pauschalreisevertrag abschließen, also neben der Gewährung von Kost und Logis auch die Organisation eines Freizeitprogrammes vereinbaren, kann der Kunde wegen Änderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen, die unerheblich sind und nach Vertragsschluss notwendig werden, keine Ansprüche geltend machen.
  • Soweit die Leistungen von Rhön Park Hotel als Dienstleistungen zu qualifizieren sind, wird kein konkreter Erfolg geschuldet wird, soweit dies nicht entsprechend angeboten und ausdrücklich kommuniziert wird. Soweit Termine für die Erbringung von Dienstleistungen sich nicht aus dem Angebot ergeben, werden Sie von den Parteien gemeinsam vereinbart. Soweit Rhön Park Hotel einenTermin aus Gründen von Krankheit, Unfall oder sonstigen schwerwiegenden Gründen absagt, so wird sich Rhön Park Hotel bemühen, einen Ersatz zu finden oder einen zeitnahen Ersatztermin zu vereinbaren.
  • Für eingebrachte Gegenstände des Kunden oder Dritte, die von der Buchung des Kunden mitumfasst sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB. Für sonstige eingebrachte Gegenstände, die nicht von §§ 701 ff. BGB mit umfasst sind, z.B. Fahrzeuge oder Gegenstände in Fahrzeugen auf dem Hotelparkplatz, entstehen keine Bewachungs-, Überwachungs- oder Verwahrungspflichten seitens Rhön Park Hotel. Die Bewachung, Überwachung oder Verwahrung solcher eingebrachten Gegenstände des Kunden, die Gewährung von Versicherungsschutz oder sonstige Tätigkeiten, sind nicht Gegenstand des Vertrages. Rhön Park Hotel übernimmt demgemäß keine Obhut-, Aufbewahrungs- und/oder Versicherungspflichten und haftet nicht für derartige Verluste. Dies gilt nicht, soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt und diesen kein grobes Verschulden trifft.
  • Die Unter- / Weitervermietung der gebuchten Hotelzimmer und/oder Veranstaltungsräume oder sonstiger Räumlichkeiten ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Rhön Park Hotel.
  • Soweit der Kunde bei der Buchung der Leistungen von Rhön Park Hotel Angaben zur Anzahl der Gäste bzw. Teilnehmer tätigen muss, umfasst der Vertrag lediglich diese Personenanzahl. Erweiterungen dieser Personenanzahl vor oder nach Reise-/Veranstaltungsbeginn sind Rhön Park Hotel umgehend in Textform mitzuteilen und durch Rhön Park Hotel in Textform zu bestätigen. Wenn der Kunde Gäste- bzw. Teilnehmerzahlen und dergleichen erweitert, wird die vertraglich vereinbarte Vergütung entsprechend angepasst. Gleiches gilt für die Anpassungen bzw. Änderungen von Buchungszeiträumen und/oder beauftragter Leistungen. Verringerungen der Personenanzahl gelten als Stornierungen und sind gem. § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu behandeln.
  • Der Kunde und Dritte, die von der Buchung mit umfasst sind, sind nur höchstpersönlich zur Entgegennahme der beauftragten Leistungen berechtigt.
  • Der Kunde kann gebuchte Hotelzimmer und/oder Veranstaltungsräume am Anreise-bzw. Veranstaltungstag ab 00 Uhr in Anspruch nehmen. Eine frühere Bereitstellung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht geschuldet. Bei Änderungen von vereinbarten An- oder Abreisezeiten hat der Kunde Rhön Park Hotel hierüber unverzüglich zu informieren.
  • Am vereinbarten Abreisetag sind gebuchte Hotelzimmer und/oder Veranstaltungsräume bis spätestens 00 Uhrzu verlassen und Rhön Park Hotel zur Verfügung zu stellen.
  • Soweit der Kunde diese Fristen gem. § 3 Nr. 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen überschreitet, hat er die volle pro Tag vereinbarte Vergütungzu entrichten. Rhön Park Hotel bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten. Die Vergütung pro Tag ist ggf. zu ermitteln, in dem der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Der Kunde, der Verbraucher ist, kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass Rhön Park Hotel kein solcher Schaden in dieser Höhe entstanden ist.
  • Rhön Park Hotel darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen.
  • Kommt Rhön Park Hotel mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Rhön Park Hotel eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
  • Der Leistungsort ist grundsätzlich der Sitz von Rhön Park Hotel, wenn sich nicht etwas anderes aus dem Vertrag oder der Art der Tätigkeit ergibt.

 

$4 Vergütung

  • Die Vergütungshöhe richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung oder nach diesen Bedingungen. Bei Abschluss des Miet-oder Dienstvertrages wird die Zahlung der Vergütung sofort fällig. Der Kunde hat die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bezahlungsmodalitäten zu wählen. Öffentliche Abgaben, wie z.B. Kurtaxen und/oder Kulturförderabgaben werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
  • Der Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat.
  • Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.
  • Die Zahlung erfolgt mittels der vereinbarten Zahlart.
  • Eine Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments oder postalisch versandt.
  • Wird vertraglich ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei der angegebenen Vergütungshöhe um eine vorläufige Schätzung handelt, sind spätere Abweichungen durch eine Konkretisierung möglich.
  • Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber Rhön Park Hotel in Textform zu erheben. Rechnungen von Rhön Park Hotel gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Dies gilt, soweit es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer handelt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
  • Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, gleich welcher Art, sind die bereits erbrachten Leistungen von Rhön Park Hotel bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelung zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die Rhön Park Hotel auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus dieser Nummer 8 sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen.
  • Rhön Park Hotel ist berechtigt, für jede Buchung eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder Ähnlichem zu verlangen.
  • Gerät der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist Rhön Park Hotel berechtigt, weitere Leistungen zu verweigern und laufende Leistungen zu unterbrechen.
  • Rhön Park Hotel ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 € gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

§5 Kündigung und Stornierungen

  • Verträge mit einer automatischen Beendigung bedürfen keiner Kündigung und enden automatisch mit Erreichen des Laufzeitendes.
  • Der Mietvertrag bzw. Dienstvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Miet- bzw. Dienstzeit, es sei denn, der Miet- bzw. Dienstvertrag wird vorher fristlos gekündigt. Eine Rückerstattung der vereinbarten Vergütung für den Fall, dass der Kunde seine Buchung storniert, nicht oder verspätet antritt, verkürzt oder mit weniger Personen antritt, ist nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen, der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (derzeit: §§ 537, 615 BGB) möglich und im Übrigen ausgeschlossen.
  • Stornierungen von gebuchten Leistungen sind bis zu 14 Tage vor Reisebeginn bzw. Leistungsbeginn möglich. 13-8 Tage vor Anreise stellen wir 40% der Logiskosten für die nicht angereisten Gäste in Rechnung. 7-2 Tage vor Anreise werden 60% Stornokosten berechnet. 1 Tag vor Anreise oder bei „No-Show“ berechnen wir 80% des vereinbarten Arrangement Preises als Stornogebühr. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass Rhön Park Hotel ein geringerer Schaden entstanden ist.
  • Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    • der Kunde seine Zahlung einstellt 
    • sich der Kunde i.S.d. § 4 Abs.2 und 3  dieser Bedingungen, mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug befindet und eine entsprechende Mahnung erfolgt ist
    • der Kunde einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat 
    • der Kunde seine Mitwirkungsplichten aus diesen AGB (insbesondere §§ 6 und 7 dieser AGB) nicht fristgerecht erbringt.
  • Im Falle angebotener Ratenzahlung gilt wie folgt: Eine vorzeitige Kündigung einer getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung ist im Wege vorzeitiger Rückzahlung möglich; der Kunde hat das Recht jederzeit die vollständige Summe (dann aber den erhöhten Ratenzahlungsbetrag) vor Ablauf der vereinbarten Zeit zum Teil oder Insgesamt zu zahlen. Zahlt der Kunde eine Rate nach Fälligkeit, Mahnung in Textform und Nachfristsetzung nicht, ist Rhön Park Hotel berechtigt, die Ratenzahlung vorzeitig zu beenden und der gesamte noch offene Betrag wird dann sofort fällig.

§6 Pflichten des Kunden

  • Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen auf der Webseite https://www.rhoen-park-hotel.de/, den individuellen Vereinbarungen/Angeboten und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Der Kunde trägt dafür Sorge, dass Dritte, die von der Buchung mit umfasst sind, auf die Bestimmungen dieser Vereinbarung verpflichtet werden. Der Kunde stellt Rhön Park Hotel insofern von jeglicher Haftung für Schäden frei, die aus einem Verhalten dieser Dritten während dem Vertragszeitraum entstehen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass das jeweilige Verhalten von Dritten nicht ursächlich für den Schaden 
  • Das Hausrecht wird durch Rhön Park Hotel und beauftragte Dritte ausgeübt. Auf dem gesamten Hotelgelände gilt die Hausordnung des Rhön Park Hotels. Den Weisungen des Personals des Rhön Park Hotels ist Folge zu leisten. Rhön Park Hotel behält sich das Recht vor, Kunden und Dritten, die von der Buchung mit umfasst sind, den Zutritt zum Hotelgelände aus wichtigem Grund zu verwehren. Als wichtiger Grund gelten insbesondere, aber nicht abschließend, folgende Handlungen:
    • das Mitführen von verbotenen Gegenständen (Waffen, Drogen)
    • körperliche Gewalt gegen andere Gäste, Personal des Rhön Park Hotels oder sonstige Dritte
    • Ungemessener, respektloser und / oder rücksichtsloser Umgang gegenüber anderen Gästen bzw. Kunden und / oder gegenüber dem Hotelpersonal
    • ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand / Zustand unter Drogeneinfluss
    • Äußerungen homophober, sexistischer, rassistischer oder sonstiger menschenverachtender Inhalte.
    • Mitführen von Hunden und/oder anderen Haustieren auf dem Gelände, soweit nicht ausdrücklich erlaubt
    • Rauchen in nicht ausschließlich hierfür ausgewiesenen Bereichen
  • Kunden oder Dritte, die gegen die vorstehenden Verhaltensregeln verstoßen oder verstoßen haben, kann Rhön Park Hotel vom Hotelgelände verweisen und Hausverbot erteilen.

 Der Kunde ist verpflichtet, überlassene Hotelzimmer, Veranstaltungsräume sowie alle sonstigen überlassenen Mietgegenstände sowie die gesamte Hotelanlage rücksichtsvoll und umsichtig zu behandeln.

5. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot, den Beschreibungen auf der Webseite vor Vertragsschluss https://www.rhoen-park-hotel.de/ und diesen Bedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:

    • Der Kunde hat im Rahmen seiner Buchung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, so hat der Kunde diese unverzüglich anzupassen.
    • Der Kunde muss gewährleisten, dass er unter den von ihm angegebenen Kontaktdaten erreichbar ist. Für den Fall, dass sich irgendwelche relevanten Daten des Kunden ändern, insbesondere der Name und/oder die Anschrift und/oder sonstige Kontaktdaten, ist er verpflichtet, dies unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen.
    • Der Kunde ist verpflichtet, die von Rhön Park Hotelerbrachten Leistungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
    • Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von Rhön Park Hotel gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Genehmigungen, Einwilligungen und Erlaubnisse für die beauftragten Leistungen und Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuholen.
    • Der Kunde und Dritte, die von der Buchung des Kunden mit umfasst sind, werden bei Nutzung des RhönPlay Abenteuerlands, des Schwimmbades, der Bowling Area und Kinderanimation zusätzlich den unter § 7 genannten Pflichten nachkommen.
  •  Der Kunde stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehenden Leistung, welche die Leistungserbringung vonRhön Park Hotel beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und Rhön Park Hotel alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
    6. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber Rhön Park Hotel geltend machen, wird Rhön Park Hotel den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Bei Verschulden des Kunden, verpflichtet sich der Kunde, Rhön Park Hotel insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, Rhön Park Hotel bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit Rhön Park Hotel kein Mitverschulden zur Last fällt.
  • Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Rhön Park Hotel dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Rhön Park Hotel ist dazu berechtigt in diesem Fall, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.

§7 Pflichten des Kunden bei Nutzung des RhönPlay Abenteuerlands, des Schwimmbades, der Bowling Area und Kinderanimation

  • Rhön Park Hotel ist berechtigt, Kunden und Dritte, die von der Buchung des Kunden mit umfasst sind, von der Nutzung dieser Anlagen auszuschließen. Als Gründe kommen hierbei zum Beispiel unsachgemäßes Nutzen der Anlage und/ oder deren Einrichtungen / Geräte und / oder dauerndes, nachhaltiges Stören anderer Gäste oder des Personals des Rhön Park Hotels in Betracht.
  • Der Kunde sowie Dritte, die von der Buchung des Kunden mit umfasst sind, verpflichten sich, die Anlage sowie etwaige Einrichtungen und Geräte der Anlage ausschließlich sachgemäß und eigenverantwortlich zu nutzen und den Anweisungen des Personals des Rhön Park Hotels sowie den Anweisungen vor Ort Folge zu leisten.
  • Personen, die nicht eigenständig die o. g. Anlagen nutzen können oder die sich nicht in einem allgemeinen guten Gesundheitszustand befinden, ist ein Zutritt untersagt bzw. nur in Begleitung erwachsener Begleitpersonen gestattet.
  • Bei der Kinderanimation dürfen nur Kinder teilnehmen, die das erforderliche Alter für die Teilnahme besitzen.
  • Im Übrigen entscheidet Rhön Park Hotel über die Nutzung einer Anlage durch einen Kunden oder Dritte.

§8 Gewährleistung/Haftung

  • Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst oder Dritte schuldhaft verursachten Schäden in den überlassenen Hotelzimmern oder sonstigen Mietgegenständen während der Mietdauer. Schäden, die während der Mietdauer durch den Kunden selbst oder Dritte verursacht werden, sind Rhön Park Hotel gegenüber umgehend anzuzeigen.
  • Für etwaige Mängel an einem Mietgegenstand stehen dem Kunden gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt. Für Verbraucher werden die Gewährleistungsrechte durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beschränkt.
  • Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von Rhön Park Hotel zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden oder Dritte verursacht werden.
  • Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen Rhön Park Hotel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde, soweit er Kaufmann ist, die Untersuchung und/oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche von Rhön Park Hotel nicht berechtigt nach § 537 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen. Für Verbraucher ist die Nichtanzeige im Rahmen der Untersuchung unschädlich.
  • Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Rhön Park Hotel durch Beseitigung des Mangels, Lieferung einer anderen Sache, die den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Im Falle eines Verbraucherkaufvertrages steht dieses Wahlrecht dem Verbraucher zu.
  • Solange der Kunde die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist Rhön Park Hotel berechtigt, jedwede Nacherfüllung zu verweigern.
  • Rhön Park Hotel haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
  • Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Absätzen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten)
  • Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Rhön Park Hotel.
  • Dritte, die von der Buchung des Kunden mitumfasst sind, sind durch den Kunden auf diese Regelungen hinzuweisen.
  • Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§10 Höhere Gewalt  

Rhön Park Hotel ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Epidemien, Pandemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§11 Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Textform.
  • Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz von Rhön Park Hotel.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 29.03.2023